Black Friday und § 11 PAngV: der niedrigste Preis der letzten 30 Tage

Am 27. November 2026 ist Black Friday. Wer in Deutschland Verbrauchern eine Preisermäßigung für eine Ware bekannt gibt, muss grundsätzlich den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angeben, und Prozentangaben müssen sich auf genau diesen Preis beziehen. Diese Seite erklärt § 11 PAngV mit Rechenbeispielen und zeigt, wie der kostenlose Preisprüfer Ihre Preishistorie auswertet.

Von Adam Hale · aktualisiert am

Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Die Regeln wurden am anhand der amtlichen Texte geprüft; die Quellen sind unten verlinkt. Ihre Dateien werden in Ihrem Browser verarbeitet und nie hochgeladen.

Die Regel: § 11 PAngV

§ 11 Abs. 1 der Preisangabenverordnung lautet: „Wer zur Angabe eines Gesamtpreises verpflichtet ist, hat gegenüber Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis anzugeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat.“ (§ 11 PAngV). Die Vorschrift setzt Artikel 6a der EU-Preisangabenrichtlinie 98/6/EG um, den die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 eingefügt hat und den die Mitgliedstaaten ab dem 28. Mai 2022 anwenden mussten (Richtlinie (EU) 2019/2161).

Für die Praxis heißt das:

Black Friday, Singles’ Day und Cyber Monday

Nach den Leitlinien der Kommission fallen „Black Friday“-Angebote, die den Eindruck einer Preisermäßigung erwecken, unter die Regel, auch wenn kein Prozentsatz genannt wird (Abschnitt 1.1). Für aufeinanderfolgende Aktionen wie Singles’ Day (11. November), Black Friday, Cyber Monday (30. November) und Weihnachtsaktionen, zwischen denen der Preis wieder steigt, gilt jeweils die allgemeine Regel: Bezugspreis ist der niedrigste Preis der 30 Tage vor der jeweiligen Aktion, einschließlich des Aktionspreises der vorherigen Aktion (Abschnitt 4.3).

Zeitlich bedeutet das: Startet Ihre Aktion am 27. November 2026 um 0:00 Uhr deutscher Zeit, reicht der Zeitraum vom 28. Oktober 2026, 0:00 Uhr, bis zum Aktionsstart. Plant Ihr Shopsystem den Start auf 0:00 Uhr UTC, beginnt die Aktion in Deutschland erst um 1:00 Uhr. Sofern Sie keine andere Zeitzone einstellen, liest der Preisprüfer Zeitangaben ohne Zeitzone in deutscher Zeit und weist darauf hin, wenn eine Aktion nicht um Mitternacht beginnt.

Prozentangaben: das EuGH-Urteil Aldi Süd

Aldi Süd warb im Oktober 2022 für Bananen zu 1,29 € mit durchgestrichenen 1,69 € und „−23 %“. In der Woche vom 19. bis 24. September hatten die Bananen 1,29 € gekostet; der niedrigste Preis der 30 Tage lag also bei 1,29 €. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 26. September 2024, dass eine Preisermäßigung, die als Prozentsatz oder mit einem werblichen Hinweis auf die Vorteilhaftigkeit des Preises angekündigt wird, auf Grundlage des vorherigen Preises im Sinne von Artikel 6a Abs. 2 zu ermitteln ist (Urteil C-330/23, Aldi Süd). Es genügt also nicht, den 30-Tage-Tiefstpreis klein danebenzuschreiben und den Prozentsatz von einem höheren Preis zu berechnen.

Die deutschen Sonderregeln und wie der Preisprüfer sie anwendet

Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten Sonderregeln für schnell verderbliche Waren, für neue Waren und für schrittweise Preisermäßigungen. Deutschland hat zwei davon genutzt.

Thema§ 11 PAngVSo rechnet der Preisprüfer
Schrittweise PreisermäßigungBei einer „schrittweisen, ohne Unterbrechung ansteigenden Preisermäßigung“ kann während der Aktion der niedrigste Preis angegeben werden, der vor Beginn der schrittweisen Ermäßigung galt (Abs. 2).Eine Stufe gilt als Fortsetzung, wenn die vorige Stufe kein Enddatum hat oder am oder nach dem Beginn der neuen Stufe endet, der Aktionspreis sinkt und, sofern für beide Stufen ein Streichpreis angegeben ist, der neue nicht höher ist. Dann übernimmt sie den Bezugspreis der ersten Stufe, wenn dieser ermittelt werden konnte. Andernfalls beginnt eine neue Aktion mit eigenem 30-Tage-Tiefstpreis, in den die frühere Stufe einfließt.
Schnell verderbliche WarenAusgenommen, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird (Abs. 4 Nr. 2).Zeilen mit perishable = yes erhalten „Exempt (check condition)“. Ob beide Bedingungen erfüllt sind, kann der Prüfer nicht sehen.
Neue Waren (weniger als 30 Tage im Angebot)Keine kürzere Frist: Deutschland hat diese Option nicht genutzt.Liegt das Datum in launched innerhalb der 30 Tage, zeigt der Prüfer den niedrigsten Preis seit Einführung zur Information. Ohne weitere Fehler lautet das Ergebnis „Incomplete data“; ein höherer Streichpreis führt zu „Fix needed“.
Individuelle PreisermäßigungenAusgenommen (Abs. 4 Nr. 1).Der Prüfer behandelt jede Zeile der Aktionsdatei als angekündigte Ermäßigung. Nehmen Sie individuelle Rabatte heraus.

Rechenbeispiele

1. Der Aktionspreis zum Singles’ Day bestimmt den Bezugspreis am Black Friday

Zeitraum (2026)Preis
bis 1. November59,99 €
2. bis 11. November (Aktion zum Singles’ Day)49,99 €
12. bis 26. November59,99 €
ab 27. November (Black Friday)44,99 €

Der niedrigste Preis der 30 Tage vor dem 27. November ist 49,99 €. Anzugeben ist 49,99 €, und die Ermäßigung beträgt 10 %, nicht 25 %. „59,99 € 44,99 € −25 %“ wäre doppelt falsch.

2. Der Preis wurde vor der Aktion erhöht

Zeitraum (2026)Preis
bis 14. November79,00 €
15. bis 26. November99,00 €
ab 27. November (Black Friday)79,00 € „−20 %“

Der Bezugspreis ist 79,00 €, also genauso hoch wie der Aktionspreis. Die Erhöhung auf 99,00 € ändert daran nichts, weil 79,00 € innerhalb der 30 Tage galten. Es gibt keine Ermäßigung, die angekündigt werden dürfte, und der Prüfer meldet „Fix needed“.

3. Schrittweise Ermäßigung oder zwei getrennte Aktionen?

Ihr niedrigster Preis in den 30 Tagen vor dem 20. November war 100 €. Sie senken am 20. November auf 80 € und am 27. November ohne Unterbrechung auf 70 €. Nach § 11 Abs. 2 PAngV dürfen Sie für die 70-€-Stufe weiterhin 100 € angeben (−30 %). Endet die 80-€-Aktion dagegen am 22. November und kehrt der Preis auf 100 € zurück, ist Black Friday eine neue Aktion: Bezugspreis 80 €, die Ermäßigung beträgt 12,5 % (als ganze Zahl höchstens 12 %).

4. Ein neuer Artikel

Ein Artikel ist seit dem 10. November 2026 für 39,90 € im Angebot und soll am Black Friday 29,90 € kosten. Da Deutschland keine kürzere Frist für neue Waren vorsieht, gibt es noch keinen 30-Tage-Tiefstpreis. Der Prüfer zeigt „Incomplete data“ und, zur Information, den niedrigsten Preis seit dem 10. November: 39,90 €.

So prüfen Sie Ihre Black-Friday-Preise kostenlos

  1. Exportieren Sie die Preishistorie aller Aktionsartikel, getrennt nach Kanal und Währung, für mindestens 40 Tage vor Aktionsbeginn. Spalten: sku, date, price (der Gesamtpreis, den Sie Verbrauchern berechnet haben), optional channel und currency.
  2. Legen Sie eine Aktionsdatei an: sku, start, sale_price, optional was_price (der geplante Streichpreis), discount_pct, end, channel, perishable, launched und country mit dem Wert DE.
  3. Öffnen Sie den Preisprüfer (Deutschland ist bereits eingestellt) und laden Sie beide Dateien. Die Oberfläche ist englisch; gerechnet wird nach § 11 PAngV.
  4. Korrigieren Sie jede Zeile mit „Fix needed“ und ergänzen oder prüfen Sie die Daten jeder Zeile mit „Incomplete data“, bevor Sie die Preise veröffentlichen.
  5. Exportieren Sie die signierte Nachweisdatei (JSON) und den druckbaren Bericht und bewahren Sie beide zusammen mit Ihren CSV-Exporten auf.

Die Ergebnisse bedeuten: OK (die geladenen Daten bestehen alle durchgeführten Prüfungen; nicht ausgefüllte optionale Felder werden nicht geprüft, und ob die Daten vollständig und richtig sind, kann der Prüfer nicht bestätigen), Fix needed (Streichpreis oder Prozentsatz zu hoch, oder der Aktionspreis liegt nicht unter dem Bezugspreis), Incomplete data (Daten fehlen, decken den Zeitraum nicht ab oder reichen aus einem anderen Grund, etwa bei neuen Waren, für einen 30-Tage-Nachweis nicht aus), Exempt (check condition) (möglicherweise greift eine Ausnahme; prüfen Sie, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind). Ihre Dateien verlassen den Browser nicht. Für bis zu 25 Artikel pro Durchlauf ist der Preisprüfer mit allen Funktionen kostenlos.

Black-Friday-Preise jetzt prüfen

Was der Preisprüfer nicht wissen kann

Fragen und Antworten

Welcher Preis darf am Black Friday durchgestrichen werden?
Drückt der durchgestrichene Preis die Ermäßigung aus, muss er der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein, oder ein noch niedrigerer Preis, den Sie tatsächlich verlangt haben. Auch Prozentangaben sind von diesem Preis aus zu berechnen (EuGH, C-330/23). Eine UVP oder ein früherer Normalpreis darf nach den Leitlinien der Kommission nur zusätzlich erscheinen, wenn er klar erläutert ist, nicht verwirrt und nicht vom niedrigsten Preis ablenkt (Abschnitt 2.1).
Zählt ein früherer Aktionspreis, etwa zum Singles’ Day, mit?
Ja. Jeder Preis, den Sie in den 30 Tagen vor dem Start gegenüber Verbrauchern angewendet haben, zählt, auch ein Aktionspreis. Die Leitlinien der Kommission nennen ausdrücklich aufeinanderfolgende Aktionen wie Singles’ Day, Black Friday und Cyber Monday (Leitlinien 2021/C 526/02, Abschnitt 4.3).
Was gilt für Artikel, die erst seit Kurzem im Sortiment sind?
Deutschland hat keine kürzere Frist für neue Waren eingeführt. Ist ein Artikel weniger als 30 Tage im Angebot, lässt sich noch kein 30-Tage-Tiefstpreis feststellen. Geben Sie das Einführungsdatum in der Spalte launched an, zeigt der Preisprüfer den niedrigsten Preis seit Einführung zur Information und stuft die Zeile vorsichtshalber als „Incomplete data“ ein, sofern keine andere Prüfung fehlschlägt. Diese Einstufung ist eine Entscheidung des Werkzeugs, keine in § 11 PAngV geregelte Rechtsfolge.
Gilt die Regel auch für Lebensmittel kurz vor dem Ablaufdatum?
§ 11 Abs. 4 Nr. 2 PAngV nimmt Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit aus, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt wird und dies für Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Gilt § 11 PAngV auch für Dienstleistungen?
§ 11 spricht von einer Preisermäßigung „für eine Ware“. Artikel 6a der Richtlinie gilt nach den Leitlinien der Kommission nicht für Dienstleistungen und digitale Inhalte (Abschnitt 1.1).
Werden meine Preisdaten hochgeladen?
Nein. Die Seite besteht aus statischen Dateien. Ihre CSV-Dateien werden mit JavaScript in Ihrem Browser gelesen und ausgewertet. Nichts wird an einen Server gesendet; es gibt keine Cookies und keine Inhalte von Dritten.
Ist das Ergebnis eine Rechtsberatung?
Nein. Der Preisprüfer ist eine Arbeitshilfe: Er wendet die hier beschriebenen Regeln auf die Daten an, die Sie laden. Ihr Einzelfall kann anders liegen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen

Amtliche Texte, gelesen am . Das angegebene Datum bezeichnet je nach Quelle die Fassung, den Rechtsakt, die Veröffentlichung oder das Urteil.

  1. Urteil vom 26. September 2024, Aldi Süd, C-330/23, ECLI:EU:C:2024:804. Gerichtshof der Europäischen Union. 26. September 2024.
  2. Bekanntmachung der Kommission: Leitlinien zur Auslegung und Anwendung des Artikels 6a der Richtlinie 98/6/EG (2021/C 526/02). Amtsblatt der Europäischen Union, C 526 vom 29.12.2021, S. 130. 29. Dezember 2021.
  3. Preisangabenverordnung (PAngV) § 11. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. 28. Mai 2022.
  4. Richtlinie (EU) 2019/2161, Artikel 2: in die Richtlinie 98/6/EG eingefügter Artikel 6a. Amtsblatt der Europäischen Union, L 328 vom 18.12.2019. 27. November 2019.